EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a ; EStG § 20 Abs 4 S 5
Sind Prämien wertlos gewordener Optionsscheine als Verlust bei § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 5 EStG zu berücksichtigen, wenn ein durch das Basisgeschäft indizierter negativer Differenzausgleich durch Nichtausüben der (wertlosen) Forderung aus dem Termingeschäft vermieden wird?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 50/14