EStG § 9 Abs 5 S 1 ; EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 1 ; EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 2
Ist für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das zu 50% zur Verwaltung von Kapitalvermögen und zu 50% im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünften genutzt wird, unabdingbare Voraussetzung, dass das Arbeitszimmer nach objektiven Kriterien erforderlich ist?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 52/14