EStG § 13a Abs 1 S 2 ; EStG § 4 ; AO § 370
Musste sich dem Kläger angesichts der Größe seines landwirtschaftlichen Betriebs (mindestens 49 Mutterkühe und 28,5 ha Grünland) die Steuererklärungspflicht aufdrängen und liegt daher in der Nichtabgabe eine Steuerhinterziehung? Entfällt die Berechtigung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen auch ohne ausdrücklichen Hinweis des FA, wenn dieses den Wegfall der Voraussetzungen aufgrund von Verletzungen der Erklärungspflicht des Steuerpflichtigen nicht erkennen konnte?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 83/14