AO § 356
Führt der bei der Rechtsbehelfsbelehrung der Familienkasse verwandte Passus "Hinweise: Wenn Sie mit der oben aufgeführten Forderung grundsätzlich nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Familienkasse." zur Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung und damit zur Verlängerung der Rechtsbehelfsfrist auf ein Jahr?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 12.03.2015 (Erledigung der Hauptsache).