EStG § 1 Abs 3 S 2 ; EStG § 1a Abs 1 Nr 2 S 3 ; EStG § 26
Sind bei der Zusammenveranlagung gebietsfremder Ehegatten die Einkunftsgrenzen des § 1a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG unmittelbar auf die gemeinsamen Einkünfte der Ehegatten anzuwenden, oder muss mindestens ein Ehegatte allein zusätzlich die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG erfüllen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.