EStG § 34c Abs 5 ; AO § 130 ; AO § 163
Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Oktober 1983: Ist eine dreimonatige Tätigkeitsdauer lt. Abschn. II ATE bei einem monatlichen Wechsel von Arbeits- und Freizeitblöcken erfüllt? Handelt es sich bei den Freizeitblöcken um arbeitsrechtlichen Erholungsurlaub i.S. des Bundesurlaubsgesetzes? War das FA berechtigt seine ursprüngliche Billigkeitsentscheidung, die auf die Tätigkeit des Klägers im Ausland entfallenden Einkünfte von der Einkommensteuer freizustellen, gemäß § 130 AO zurückzunehmen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 07.01.2015 (Erledigung der Hauptsache).