AO § 19 Abs 1 S 1 ; AO § 26 ; AO § 127 ; AO § 227 ; AO § 367 Abs 1 S 2
Darf nach einem --durch Eintritt der beschränkten Steuerpflicht des ins Ausland verzogenen Klägers veranlassten-- Wechsel der örtlichen Zuständigkeit das bisher zuständige FA noch über den Erlass der unter seiner Zuständigkeit entstandenen rückständigen Steuern und Säumniszuschläge entscheiden?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 85/11