EStG § 18 Abs 1 Nr 1 ; InsO § 55 Abs 1 Nr 1 ; InsO § 35 Abs 2 ; InsO § 295 Abs 2 ; InsO § 80
Wurde die bezüglich des (gesamten) Betriebs einer Arztpraxis durch den Insolvenzverwalter vor Einführung des § 35 Abs. 2 InsO 2007 ausgesprochene Freigabe in der Weise erteilt, dass eine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO in Form der streitigen, nach Insolvenzverfahrenseröffnung begründeten Einkommensteuerschuld 2007 nicht gegeben ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.