EStG § 15b ; EStG § 52 Abs 33a ; GG Art 20 Abs 3
Entfaltet die mit dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom 22.12.2005 eingeführte Regelung des § 15b EStG in Verbindung mit der Anwendungsregelung in § 52 Abs. 33a EStG eine verfassungswidrige Rückwirkung?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.