BGB § 133 ; BGB § 157 ; AO § 355 ; AO § 358
Auslegung eines Verwaltungsakts - Zurückweisung eines unzulässigen Einspruchs als unbegründet
-- Verfassungsbeschwerde --
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 10.10.2012 (nicht zur Entscheidung angenommen)