GG Art 3 Abs 1 ; GrEStG § 1 Abs 2a ; GrEStG § 1 Abs 3 ; GrEStG § 8 Abs 1 ; GrEStG § 8 Abs 2 ; GrEStG § 9 ; GrEStG § 11
Ist § 11 GrEStG in der im Jahre 2001 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 GG insofern unvereinbar, als er die Beteiligten an Erwerbsvorgängen i.S. des § 8 Abs. 2 GrEStG, für die die (Ersatz-)Steuerbemessungsgrundlage nach § 138 Abs. 2 und 3 BewG in der im Jahre 2001 geltenden Fassung zu ermitteln ist, mit einheitlichen Steuersätzen belastet?
-- Normenkontrollverfahren --
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 23.06.2015