EStG § 50a ; EG Art 49
Ist das Steuerabzugsverfahren für die Jahre 2004 bis 2006 auch nach Inkrafttreten der EG-Beitreibungsrichtlinie (mit Umsetzung durch das EG-Beitreibungsgesetz) als europarechtskonform anzusehen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 25.03.2013.