KStG § 8 Abs 7 ; KStG § 34 Abs 6 S 4 ; AEUV Art 108 ; EG Art 88
Ist die rückwirkende Anwendung von § 8 Abs. 7 KStG zulässig? Sind die neuen gesetzlichen Regelungen zum sog. kommunalen Querverbund im Rahmen des EU-Beihilferechts zulässig?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.