KStG § 8 Abs 1 ; AO § 163
Kann eine konkludente Entscheidung über einen Antrag nach § 163 AO verbunden mit einer Steuerfestsetzung, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erging, von der Finanzverwaltung verbindlich getroffen werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 12.07.2012.