EStG § 22 Nr 3
Schenkkreis - Unter welchen Voraussetzungen sind die von einem Teilnehmer eines sog. - in Form von "Tafelrunden" durchgeführten - "Schenkkreises" erzielten Erlöse nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.