AO § 233a Abs 5 S 3 ; AO § 233a Abs 2a ; AO § 233a Abs 7 S 2
Welche der bisher festgesetzten Zinsen sind bei Entstehung eines Unterschiedsbetrags i.S. von § 233a Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2 AO zugunsten des Steuerpflichtigen zu mindern, wenn die unmittelbar vorangegangene Steuerfestsetzung und die auf ihr fußende Zinsfestsetzung ausschließlich auf der Änderung eines Verlustrücktrags beruht, die diese Steuerfestsetzung ändernde Steuerfestsetzung jedoch ausschließlich auf einer Änderung der im Streitjahr zu berücksichtigenden Besteuerungsgrundlagen und im streitgegenständlichen Zinsbescheid der Unterschiedsbetrag, ebenso wie in diversen Vorbescheiden mit unterschiedlichem Zinslaufbeginn, nicht in Teil-Unterschiedsbeträge aufzuteilen war?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 19.11.2013 (Erledigung der Hauptsache).