AO § 174 Abs 4
Darf eine Änderung nach § 174 Abs. 4 AO auf die Erkenntnis gestützt werden, dass der ursprünglich angenommene einheitliche Lebenssachverhalt nicht vorliegt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage