StraBEG § 13 Abs 1 ; StraBEG § 1 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 10d Abs 3 S 1 ; EStG § 10d Abs 4 S 1
Sind die aufgrund der eingereichten strafbefreienden Erklärung geänderten Verlustfeststellungsbescheide wegen Verstoßes gegen § 13 Abs. 1 StraBEG rechtswidrig und daher aufzuheben mit der Folge, dass die damit wiederauflebenden ursprünglichen Verlustfeststellungsbescheide Auswirkungen auch auf den Besteuerungszeitraum 2003 (und ggf. weitere nachfolgende Besteuerungszeiträume), für den die Verwendungsbeschränkung des § 13 Abs. 1 StraBEG nicht gilt, haben?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 11.10.2013.