EStG § 8 Abs 2 S 3 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 4 ; EStG § 8 Abs 2 S 5 ; EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1
Bewegt sich die Rechtsprechung des BFH (Ermittlung des Zuschlags gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG abhängig vom Umfang der tatsächlichen Nutzung durch Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG je Entfernungskilometer) noch in den Grenzen der zulässigen Auslegung einer Rechtsnorm?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.