EStG § 26b ; EStG § 26 ; GG Art 3 Abs 1 ; LPartG ; EStG § 38b
Sind die Vorschriften über die Veranlagung von Ehegatten (§§ 26, 26b EStG) analog auf Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft anzuwenden? Verstößt die Nichteinbeziehung eingetragener Lebenspartnerschaften in die Zusammenveranlagung gegen Art. 3 Abs. 1 GG bzw. werden dadurch europarechtliche Diskriminierungsverbote verletzt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Das Verfahren ist durch Beschluss vom 15.11.2011 bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvR 909/06 und 2 BvR 288/07 ausgesetzt.
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 02.10.2013 (Erledigung der Hauptsache).