EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a
Ist ein jeweils einwöchiges Praktikum während eines Zeitraums von 14 Monaten als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn das Kind ansonsten keiner Tätigkeit nachgeht? Ist im vorliegenden Fall eine Berufsausbildung zu verneinen, weil dem Kind im Praktikum weder unter praktischer noch theoretischer Anleitung die für die Ausübung des angestrebten Berufs wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt wurden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: V R 60/10