EStG § 9 Abs 1 S 1 ; EStG § 10 Abs 1 S 1 ; EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a ; EStG § 10 Abs 3 ; EStG § 10 Abs 4a ; EStG § 10 Abs 1 Nr 3 ; EStG § 10 Abs 4 ; EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa ; EStG § 32a Abs 1 S 2 Nr 1 ; GG Art 1 Abs 1 ; GG Art 3 Abs 1 ; GG Art 19 Abs 4 ; GG Art 20 Abs 1 ; AltEinkG
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß - Endgültige Ausgestaltung der Berücksichtigung der Aufwendungen - Prinzip der intertemporalen Korrespondenz - Rechtscharakter der Altervorsorgeaufwendungen und Zuweisung zu den Sonderausgaben - Ausgleichszahlung für Versorgungsausgleich - Einbeziehung der Arbeitgeberanteile - Finanzierbarkeit der Neuregelung - Fehlende Korrespondenz in der Übergangszeit - Belastung bei Rentenbezug ab 2039 - Verbot der Doppelbesteuerung erst bei Rentenbezug rügbar - Sachlicher Grund für gekürzte Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG - Unzureichende Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bis 31.12.2009 ist hinzunehmen - Versicherungen, die nicht zwingend zu berücksichtigen sind - Zweck des Arbeitslosengeldes und Krankengeldes
-- Verfassungsbeschwerde --
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 13.07.2016 (nicht zur Entscheidung angenommen).