GrEStG § 1 Abs 3 Nr 3 ; GrEStG § 8 Abs 2 Nr 3 ; GG Art 3 Abs 1 ; BewG § 138 ; BewG § 146
Ist die durch § 8 Abs. 2 GrEStG angeordnete Heranziehung der gesondert festgestellten Grundstückswerte nach §§ 138 ff. BewG als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig?
Hält § 11 Abs. 1 GrEStG einer am Gleichheitssatz orientierten verfassungsrechtlichen Prüfung stand?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Das Verfahren ist durch Beschluss vom 02.03.2011 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 1 BvL 13/11 ausgesetzt.
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 26.11.2015 (Erledigung der Hauptsache).