AO § 4 ; AO § 169 ; BGB § 242
War das FA nicht nach Treu und Glauben daran gehindert für das Streitjahr noch einen Gewerbesteuermessbetragsbescheid zu erlassen. War die Befugnis zum Erlass des Bescheids für Einkünfte aus berufsmäßiger Betreuung nicht aufgrund vorangegangenen Verhaltens verwirkt? Ist Voraussetzung für die Verwirkung des Gewerbesteueranspruchs eine vorherige gewerbesteuerrechtliche Entscheidung der Finanzbehörde?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VIII R 55/09