Verfahrensbeteiligte
Steuerpflichtige und Finanzbehörden
Beteiligt am Verfahren über die Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde ist, wer am Verfahren über die Klage beteiligt war. Im Klageverfahren ist regelmäßig die oder der Steuerpflichtige Klägerin oder Kläger und die Finanzbehörde Beklagter. Rechtsmittelführend vor dem Bundesfinanzhof können – je nach Ausgang des Klageverfahrens – sowohl die Klägerin oder der Kläger als auch die beklagte Finanzbehörde sein.
Bundesministerium der Finanzen
Die Rechtsstellung eines Beteiligten kann außerdem das Bundesministerium der Finanzen erlangen, indem es einem Revisionsverfahren beitritt (§ 122 der Finanzgerichtsordnung). Dieser Behörde wird dadurch die Möglichkeit gegeben, ihr über den Einzelfall hinausgehendes Interesse am Ausgang des Verfahrens geltend zu machen und ihre Rechtsauffassung darzulegen.