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Information zu Referendariat und Praktikum

Wahlstation im Rechtsreferendariat

Der Bundesfinanzhof bildet als oberstes Bundesgericht nur in Ausnahmefällen Referendarinnen und Referendare in der Wahlstation aus.

Voraussetzung ist, dass die erste juristische Staatsprüfung mindestens mit der Note „gut“ abgelegt wurde und vertiefte Kenntnisse im Steuerrecht nachgewiesen werden. Die Ableistung der Wahlstation ist erst nach dem schriftlichen Teil der zweiten juristischen Staatsprüfung möglich. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, hat eine Bewerbung keine Aussicht auf Erfolg, so dass von dieser abgesehen werden sollte. Die Anzahl der Ausbildungsplätze für Referendarinnen und Referendare ist begrenzt. Bewerbungen werden erst ab Beginn des Referendariats angenommen. Hingewiesen wird zudem auf die Möglichkeit, die Wahlstation bei einem Finanzgericht abzuleisten.

Für eine Kontaktaufnahme unter Beifügung eines Lebenslaufs steht praesidialrichter@bfh.bund.de zur Verfügung.

Praktikum

Für Studierende der Rechtswissenschaften stehen keine Praktikumsplätze zur Verfügung.

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