Teilnahme an mündlichen Verhandlungen und Informationsgesprächen
Teilnahme von Einzelpersonen an mündlichen Verhandlungen
Die mündlichen Verhandlungen im Bundesfinanzhof finden in der Regel von Dienstag bis Donnerstag jeweils vormittags statt und sind grundsätzlich öffentlich.
Für die bloße Teilnahme von Einzelpersonen an mündlichen Verhandlungen ist eine Anmeldung in der Regel nicht erforderlich. Eine Platzreservierung wird nicht vorgenommen.
In einzelnen Fällen von überragendem öffentlichen Interesse behält sich der Bundesfinanzhof ein besonderes Anmeldeverfahren vor. Hierzu ergehen dann rechtzeitig ausführliche Hinweise.
Teilnahme von Gruppen an mündlichen Verhandlungen und/oder einem Informationsgespräch
Im Rahmen seines Besucherdienstes bietet der Bundesfinanzhof interessierten Gruppen (nach vorheriger Anmeldung bei unserem Besucherservice) neben der Teilnahme an einer oder mehreren mündlichen Verhandlungen des Gerichts ein Informationsgespräch mit einer Besichtigung von Teilen des Gebäudes an.
Das Informationsgespräch (Dauer 60 bis 90 Minuten) vermittelt einen Einblick in Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise des Bundesfinanzhofs.
Es wird nur eine Führung am Tag durchgeführt; die Gruppe sollte mindestens 10 bis maximal 30 Personen umfassen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der großen Nachfrage nicht alle Anfragen positiv beantwortet werden können.
Allgemeine Hinweise
Informationsveranstaltungen im Bundesfinanzhof finden grundsätzlich nur in deutscher Sprache statt.
Die Besuchsangebote stehen unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit dem Dienstbetrieb.
Abends, an Wochenenden und an Feiertagen bieten wir keine Führungen an.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass Führungen durch das Gebäude für unangemeldete Besucher nicht möglich sind.
Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Größere Gepäckstücke (zum Beispiel Rucksäcke), Metall- oder Glasgegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Im Eingangsbereich steht eine begrenzte Anzahl von Schließfächern zur Verfügung. Für Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Bitte beachten Sie, dass in der näheren Umgebung des Gerichts für Pkw (insbesondere auch für Busse) nur eingeschränkte Parkmöglichkeiten bestehen.
Haben Sie noch Fragen zum Besuch des Bundesfinanzhofs? Ihr Ansprechpartner ist unser Besucherservice, Telefon (089) 9231-134, E-Mail: besucherservice@bfh.bund.de.