Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Heinz-Jürgen Pezzer wird mit Ablauf des Monats November 2015 in den Ruhestand treten.
Prof. Dr. Pezzer begann seine Laufbahn nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln bei Prof. Dr. Klaus Tipke, bei dem er auch promovierte. Im November 1979 wurde Prof. Dr. Pezzer als Richter an das Finanzgericht Düsseldorf berufen, dem er - unterbrochen durch eine knapp vierjährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht - bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof am 26. Juli 1991 angehörte.
Im Bundesfinanzhof war Prof. Dr. Pezzer bis Dezember 2006 Mitglied im IX. Senat. Zum 1. Januar 2007 wechselte er in den VIII. Senat, dessen Leitung er mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof im Januar 2009 übernahm. In den mehr als 24 Jahren seiner revisionsrichterlichen Tätigkeit hat Prof. Dr. Pezzer weit reichenden Einfluss auf die Rechtsprechung der vorgenannten Fachsenate genommen und grundlegende und richtungweisende Entscheidungen maßgeblich mitbestimmt. Gleiches gilt für den Großen Senat, dem er - mit kurzer Unterbrechung - seit dem Jahr 2000 angehört.
Auch neben seiner eigentlichen richterlichen Arbeit hat sich Prof. Dr. Pezzer in zahlreichen Funktionen im Bundesfinanzhof engagiert. Von 2002 bis 2006 war er Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, viele Jahre Mitglied des Richterrats. Er war zudem lange Jahre Vertrauensrichter der wissenschaftlichen Mitarbeiter beim Bundesfinanzhof.
Der Fachwelt ist Prof. Dr. Pezzer durch zahlreiche Veröffentlichungen insbesondere auf dem Gebiet des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts bekannt. Seit vielen Jahren ist er Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück; im Februar 2003 wurde er dort zum Honorarprofessor ernannt.
Prof. Dr. Pezzer ist Mitglied der European Association of Tax Law Professors, der International Association of Tax Judges, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft sowie des Vorstands und des Wissenschaftlichen Arbeitskreises des Deutschen Wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater.
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