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Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Dietmar Gosch tritt in den Ruhestand

Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Dietmar Gosch tritt zum 31. Januar 2016 in den gesetzlichen Ruhestand.

Dietmar Gosch wurde am 16. Juli 1991 zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt. Dort gehörte er zunächst dem seinerzeit u.a. für die Besteuerung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden zuständigen XI. Senat an. Im Juni 1995 wechselte er in den I. Senat, der insbesondere für Internationales Steuerrecht, Körperschaft- und Umwandlungssteuerrecht zuständig ist, einer Rechtsmaterie, die er bereits vor seinem Wechsel zum Bundesfinanzhof von 1983 bis 1991 als Richter am Finanzgericht Hamburg betreut hatte. Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter übernahm er im März 2005 den Vorsitz des I. Senats. Seit 2004 ist er zudem ununterbrochen Mitglied im Großen Senat des Bundesfinanzhofs. Über lange Jahre war er Mitglied im Präsidium des Gerichts und des Richterrats.

Der steuerlichen Fachwelt ist Dietmar Gosch durch Vorträge und Diskussionsteilnahmen, vor allem aber als Herausgeber und Autor namhafter Kommentare zum Körperschaftsteuergesetz, zum Einkommensteuergesetz, zu den Doppelbesteuerungsabkommen, zur Abgabenordnung und zur Finanzgerichtsordnung sowie als Verfasser zahlreicher Aufsatzbeiträge bekannt. Er ist Herausgeber, Wissenschaftlicher Schriftleiter und Beiratsvorsitzender renommierter Fachzeitschriften, zudem Mitglied im Vorstand zahlreicher Berufsorganisationen, u.a. des Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht als dessen Vorsitzender sowie der International Fiscal Association Deutschland und der Sektion Bayern. Im Februar 2006 hat ihn die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zum Honorarprofessor berufen.

 

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