Ende Oktober 2010 tritt die Vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof Heide Boeker in den Ruhestand und übergibt den Vorsitz im III. Senat an Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Franz Dötsch.
Heide Boeker begann ihre berufliche Laufbahn im Jahr 1973 im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Bereits im November 1975 wechselte sie als Richterin an das Finanzgericht Baden-Württemberg, in dem sie - unterbrochen durch eine vierjährige Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesfinanzhof - bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof am 21. Juni 1988 tätig war.
Im obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen hat das Präsidium Heide Boeker dem für die Ertragsbesteuerung von Einzelgewerbetreibenden und die Rentenbesteuerung zuständigen X. Senat zugewiesen. Mit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesfinanzhof am 5. November 2001 wechselte sie in den III. Senat, der vornehmlich mit der Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden, Investitionszulagen und seit mehreren Jahren auch dem Kindergeld befasst ist, und dem sie bis heute angehört. Von 2001 bis 2007 war sie zudem Mitglied im Großen Senat des Bundesfinanzhofs.
Neben ihrer richterlichen Tätigkeit wirkte Heide Boeker viele Jahre im Präsidium und Präsidialrat des Gerichts. In der Fachwelt ist sie als Mitautorin in Standardkommentaren zur Einkommensteuer und zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung bekannt.
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