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Team der Universität Mainz siegt beim Moot Court zum Steuerrecht im Bundesfinanzhof

Den ersten Platz in der Endausscheidung am 23. und 24. September 2010 des unter gemeinsamer Trägerschaft der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft und des Bundesfinanzhofs (BFH) veranstalteten Moot Court zum Steuerrecht erzielte das Team der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Die folgenden Plätze wurden von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, der Bucerius Law School Hamburg und der Christian-Albrechts-Universität Kiel belegt. Die Teams dieser vier Hochschulen hatten sich unter elf teilnehmenden Hochschulen aus Deutschland und Österreich für die Endausscheidung qualifiziert. Der Präsident des BFH Dr. h.c. Wolfgang Spindler, der Vorsitzende der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft Prof. Dr. Roman Seer und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Arndt Raupach hoben die herausragenden Leistungen aller an der Endausscheidung beteiligten Teams hervor und überreichten dem Siegerteam den von der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht gestifteten Geldpreis von 1.000 €.

Der im Abstand von 18 Monaten ausgetragene Moot Court am BFH besteht aus gespielten Gerichtsverhandlungen zu tatsächlich vor dem BFH anhängigen Rechtsstreiten, in denen die Studenten die Position eines Verfahrensbeteiligten einnehmen. An die Stelle des Gerichts tritt eine Jury, der neben dem Präsidenten des BFH je ein hochrangiger Vertreter der Anwaltschaft, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft sowie ein weiterer Richter des BFH angehören.

 

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