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Team der Ludwig-Maximilians-Universität München siegt beim Moot Court zum Steuerrecht im Bundesfinanzhof

In dem unter gemeinsamer Trägerschaft der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft und des Bundesfinanzhofs (BFH) am 15. und 16. März 2012 veranstalteten Moot Court zum Steuerrecht hat das Team der Ludwig-Maximilians-Universität München den ersten Platz in der Endausscheidung errungen. Die folgenden Plätze wurden von der Universität zu Köln, der Bucerius Law School Hamburg und der Universität des Saarlandes belegt. Die Teams dieser vier Hochschulen hatten sich unter zehn teilnehmenden Hochschulen aus Deutschland und Österreich für die Endausscheidung qualifiziert. Der Präsident des BFH Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft Prof. Dr. Roman Seer und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Arndt Raupach hoben die herausragenden Leistungen aller an der Endausscheidung beteiligten Teams hervor und überreichten dem Siegerteam den von der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht gestifteten Geldpreis von 1.000 €.

Der im Abstand von 18 Monaten ausgetragene Moot Court am BFH besteht aus gespielten Gerichtsverhandlungen zu tatsächlich vor dem BFH anhängigen Rechtsstreiten, in denen die Studenten die Position eines Verfahrensbeteiligten einnehmen. An die Stelle des Gerichts tritt eine Jury, der neben dem Präsidenten des BFH je ein hochrangiger Vertreter der Anwaltschaft, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft sowie ein weiterer Richter des BFH angehören.

 

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