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geöffnete weiße Holzflügeltüren mit Flurlichtern im Art-déco-Stil im Bundesfinanzhof

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Solidaritätszuschlag war bis zum Jahr 2007 nicht verfassungswidrig

Mit den beiden am 21. Juli 2011 verkündeten Urteilen (Az. II R 50/09 und II R 52/10) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Festsetzung des Solidaritätszuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer bis zum Jahr 2007 verfassungsmäßig war.

Die Entscheidungsgründe der beiden Urteile stehen ab sofort im Volltext zur Verfügung.

 

Bundesfinanzhof
Pressestelle      Tel. (089) 9231-400
Pressereferent  Tel. (089) 9231-300

Siehe auch: II R 52/10, II R 50/09

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