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geöffnete weiße Holzflügeltüren mit Flurlichtern im Art-déco-Stil im Bundesfinanzhof

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Richterin am Bundesfinanzhof Ellen Siegers beendet ihre Tätigkeit im Bundesfinanzhof

Richterin am Bundesfinanzhof Ellen Siegers wird mit Ablauf des 31.03.2025 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintreten und damit ihre aktive richterliche Tätigkeit beenden.

Nach einer Ausbildung zur Bankkauffrau studierte Frau Siegers Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, wo sie später auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht tätig war. Ihre berufliche Laufbahn begann sie im Oktober 1993 im höheren Dienst der Hessischen Finanzverwaltung. Dort war sie zunächst als Sachgebietsleiterin am Finanzamt Bad Homburg tätig und wurde ab Oktober 1995 an das hessische Finanzministerium abgeordnet, wo sie als Referentin in der Zentralabteilung eingesetzt war. Im März 1996 wechselte Frau Siegers als Richterin an das Finanzgericht Köln, dem sie bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof - seit Januar 2010 als Vorsitzende Richterin - ange-hörte.

Im Bundesfinanzhof wies das Präsidium Frau Siegers im März 2014 dem für die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden sowie die Gewerbesteuer von Körperschaftsteuerpflichtigen, das Kindergeld und die Investitionszulage zuständigen III. Senat zu, dem sie bis zu ihrem Ausscheiden angehörte. In den 11 Jahren ihrer revisionsrichterlichen Tätigkeit hat sie die Rechtsprechung des III. Senats, deren stellvertretende Vorsitzende sie zuletzt war, wesentlich mitbestimmt. Seit September 2022 war sie zudem entsandtes Mitglied des III. Senats in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.

Neben ihrer richterlichen Tätigkeit hat sie sich über viele Jahre für die Belange des Bundesfinanzhofs und seiner Angehörigen engagiert. So setzte sie sich als Gleichstellungsbeauftragte des Gerichts nahezu zehn Jahre für die Interessen der Angehörigen des Bundesfinanzhofs erfolgreich ein und war darüber hinaus als Konfliktberaterin sowohl im richterlichen als auch nichtrichterlichen Bereich tätig.

Der steuerlichen Fachwelt ist sie als Mitautorin eines Standardkommentars zur Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung bekannt.

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Pressesprecher  Tel. (089) 9231-300

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