Manfred Schmid trat nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in seiner Heimatstadt München in den Dienst der Finanzverwaltung und war zunächst mehrere Jahre im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen tätig. Anschließend führte ihn sein Weg 1986 für zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dann als Sachgebietsleiter in ein Münchner Finanzamt. Im Januar 1990 entschied sich Manfred Schmid für den Richterberuf und wechselte an das Finanzgericht München, dem er - unterbrochen durch eine vierjährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof - bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof am 1. August 2004 angehörte.
Im obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen war Manfred Schmid dem II. Senat zugewiesen, der hauptsächlich für Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer und die Einheitsbewertung zuständig ist. Er hat als Revisionsrichter eine Vielzahl grundlegender und richtungsweisender Entscheidungen des II. Senats maßgebend mitbestimmt. Daneben zeigte sich seine große Leistungsbereitschaft durch die Übernahme zusätzlicher Aufgaben, vor allem als stellvertretender Senatsvorsitzender, als Mitglied im Großen Senat des Bundesfinanzhofs und zeitweise als Mitglied im V. Senat. Hervorzuheben sind sein unermüdlicher Einsatz für zeitnahe, gut begründete und verständliche Entscheidungen der anhängigen Rechtsstreitigkeiten, sein Teamgeist und seine überragenden Rechtskenntnisse, die prägend für die Entwicklung der Rechtsprechung im II. Senat waren.
In der steuerlichen Fachwelt ist er insbesondere als Mitautor in einem Standardkommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung hervorgetreten.
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