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Richter am Bundesfinanzhof Lothar Fischer tritt in den Ruhestand

Ende August 2013 tritt der Richter am Bundesfinanzhof Lothar Fischer in den Ruhestand.

Der gebürtige Duisburger begann seine berufliche Laufbahn im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Niedersachsen. Nach eineinhalbjähriger Tätigkeit beim Finanzamt Hannover-Nord und zwei Jahren als Dozent an der Niedersächsischen Fachhochschule – Fachbereich Steuerverwaltung – wechselte er im Jahr 1983 als Richter an das Niedersächsische Finanzgericht in Hannover, dem er bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof im März 1996 angehörte.

Im obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen war Lothar Fischer zunächst vier Jahre Mitglied im X. Senat (Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden, Rentenbesteuerung). Seit dem Jahr 2000 gehört er dem IX. Senat an, der vornehmlich für die Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalanteilen sowie der Besteuerung von sonstigen Einkünften zuständig ist.

Lothar Fischer hat in den 17 Jahren als Revisionsrichter grundlegende und richtungweisende Entscheidungen maßgeblich mitbestimmt. Seit 2007 ist er entsandtes Mitglied des IX. Senats in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.

 

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