Richter am Bundesfinanzhof Dr. Horst-Dieter Fumi beendet mit Ablauf des Monats Oktober 2023 seinen Dienst im Bundesfinanzhof.
Dr. Horst-Dieter Fumi, gebürtig in Ulm, begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Referendarzeit für eineinhalb Jahre als Regierungsrat im Bundesministerium des Innern. Im September 1990 trat er in die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ein und wechselte vier Jahre später in die Finanzgerichtsbarkeit. Nach seiner Versetzung an das Finanzgericht Köln im März 1995 wurde Dr. Fumi dort im Oktober 2007 zum Vorsitzenden Richter ernannt und im Juli 2012 zum Vizepräsidenten des Gerichts berufen.
Am 2. Oktober 2015 wurde Dr. Fumi zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt. Das Präsidium des Bundesfinanzhof wies ihn dem im Wesentlichen für Erbschaft- und Grunderwerbsteuer zuständigen II. Senats zu. Er gehörte diesem Senat bis zu seinem Dienstende an.
In den acht Jahren seiner Tätigkeit am obersten Gerichtshof für Steuern und Zölle hat Dr. Fumi an zahlreichen richtungsweisenden Entscheidungen seines Fachsenats mitgewirkt. Der steuerlichen Fachwelt ist er als Mitautor eines Standardkommentars zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sowie als Autor zahlreicher Fachbeiträge bekannt.
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