Prof. Dr. Harald Jatzke wurde vom Bundespräsidenten zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof ernannt. Mit Wirkung vom 1. November 2017 hat er als Nachfolger des Ende Oktober 2017 in den Ruhestand getretenen Vorsitzenden Richters am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Hans-Friedrich Lange den Vorsitz im XI. (Umsatzsteuer-)Senat übernommen.
Der gebürtige Westfale begann seine berufliche Laufbahn nach Abschluss der juristischen Ausbildung im Jahr 1990 zunächst bei der Oberfinanzdirektion Düsseldorf und wechselte 1991 ins Bundesministerium der Finanzen, wo er bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof als Referent zunächst in der Zollabteilung in Bonn und danach in der Steuerabteilung in Berlin tätig war. Während dieser Zeit war er zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof abgeordnet und weitere zwei Jahre als Nationaler Experte bei der Europäischen Kommission in Brüssel tätig.
Im Bundesfinanzhof, dem Prof. Dr. Jatzke seit Januar 2004 angehört, war er bis Ende Oktober 2017 Mitglied im VII. Senat, der neben Zoll-, Verbrauchsteuer- und Marktordnungsrecht in größerem Umfang mit dem Haftungs- und Vollstreckungsrecht sowie dem allgemeinen Recht der Abgabenordnung und dem Steuerberatungsrecht befasst ist. Neben seiner originären richterlichen Tätigkeit ist er zudem Mitglied im Präsidium des Gerichtshofs.
Der Fachwelt ist Prof. Dr. Jatzke als Autor zahlreicher Publikationen zum Verbrauchsteuerrecht sowie als Mitautor in Standardkommentaren zur Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung und Umsatzsteuer bekannt. Prof. Dr. Jatzke ist langjähriger Lehrbeauftragter an der Eberhard Karls Universität Tübingen, die ihn im Dezember 2012 zum Honorarprofessor bestellte. Zudem war er als Lektor für die Johannes Kepler Universität Linz tätig.
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