Karin Heger wurde vom Bundespräsidenten zur Vorsitzenden Richterin am Bundesfinanzhof ernannt. Mit dem heutigen Tag übernimmt sie als Nachfolgerin des Ende November 2011 in den Ruhestand getretenen Vorsitzenden Richters am BFH Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler den Vorsitz im VI. (Lohnsteuer-)Senat.
Karin Heger, seit September 2000 Richterin am Bundesfinanzhof, war zunächst Mitglied im III. Senat (Ertragsteuern, Investitionszulage) und ab 2005 im I. Senat, dem Körperschaftsteuersenat. Viele Jahre hat sich die Steuerjuristin darüber hinaus in besonderer Weise als Gleichstellungsbeauftragte, als Mitglied des Richterrats sowie als Konfliktberaterin für das Gericht und die Richterschaft eingesetzt.
Ihre berufliche Laufbahn begann Karin Heger im Jahr 1981 in der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung. 1987 wechselte sie als Zivilrichterin an das Landgericht Kaiserslautern und im Jahr 1990 als Finanzrichterin an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Von 1994 bis 1997 war Karin Heger als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Anschließend kehrte sie an das Finanzgericht zurück, in dem sie bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof als Vorsitzende eines Senats tätig war.
Der steuerlichen Fachwelt ist Karin Heger als Mitautorin in Standardkommentaren zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht bekannt.
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