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geöffnete weiße Holzflügeltüren mit Flurlichtern im Art-déco-Stil im Bundesfinanzhof

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Karin Heger und Ulrich Krüger treten in den Ruhestand

Karin Heger, Vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof, und Ulrich Krüger, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, treten mit Ablauf des Monats Oktober 2018 in den Ruhestand.

Karin Heger begann ihre berufliche Laufbahn 1981 in der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung. 1987 wechselte sie als Zivilrichterin an das Landgericht Kaiserslautern und im Jahr 1990 als Finanzrichterin an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Von 1994 bis 1997 war Karin Heger als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Anschließend kehrte sie an das Finanzgericht zurück.

Im September 2000 wurde Karin Heger zur Richterin am Bundesfinanzhof ernannt. Sie war zunächst Mitglied im III. Senat und ab 2005 im I. Senat. Seit April 2012 war sie Vorsitzende Richterin im VI. Senat und Mitglied im Großen Senat. Darüber hinaus hat sie über jeweils mehrere Jahre als Mitglied des Präsidialrats, des Präsidiums und des Richterrats Zusatzaufgaben übernommen. Sie hat sich zudem in besonderer Weise als Gleichstellungsbeauftragte sowie als Konfliktberaterin für das Gericht und die Richterschaft eingesetzt.

Der steuerlichen Fachwelt ist Karin Heger als Mitautorin in Standardkommentaren zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht bekannt.

Ulrich Krüger begann seine berufliche Laufbahn in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nach elfjähriger richterlicher Tätigkeit am Verwaltungsgericht Hamburg wechselte er Ende 1992 in die Finanzgerichtsbarkeit an das Finanzgericht Hamburg.

Zum Richter am Bundesfinanzhof wurde er im September 2003 ernannt, seit September 2013 ist er Vorsitzender Richter im VII. Senat, dem er bereits seit seiner Ernennung angehörte. Herr Krüger war über mehrere Jahre Mitglied des Präsidiums und im Großen Senat. Er hat sich neben seiner richterlichen Tätigkeit viele Jahre als Richter für Angelegenheiten der IT für die Belange des Gerichts eingesetzt.

In der Fachwelt ist Herr Krüger als Autor eines zollrechtlichen Großkommentars sowie als Schriftleiter und Autor einer renommierten Fachzeitschrift bekannt.

 

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