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geöffnete weiße Holzflügeltüren mit Flurlichtern im Art-déco-Stil im Bundesfinanzhof

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Fachgespräch zwischen Bundesrechtsanwaltskammer und Bundesfinanzhof

Zu einem mehrstündigen Fachgespräch empfing der Bundesfinanzhof gestern Mitglieder des Ausschusses Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer. Der Präsident des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff hieß die Delegation unter Leitung des Vizepräsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer Hansjörg Staehle im Bundesfinanzhof herzlich willkommen und betonte die große Bedeutung eines solchen regelmäßigen Meinungsaustauschs mit den Prozessvertretern der Beteiligten am finanzgerichtlichen Verfahren.

Gegenstand des Fachgesprächs waren diesmal unter anderem „Rügeverzicht und Amtsermittlungsgrundsatz“, Berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht in der den Rechtsanwalt betreffenden Außenprüfung und bei der Zusammenfassenden Meldung (§ 18a UStG)“ sowie „Akteneinsicht gem. § 78 FGO“.

Der Bundesfinanzhof pflegt seit vielen Jahren Kontakte mit den Beteiligten am finanzgerichtlichen Verfahren. Der bei gegenseitigen Besuchen stattfindende Meinungsaustausch wird von allen Seiten als fruchtbar angesehen. Er fördert das Verständnis für den Hintergrund bestimmter Verfahrensweisen und Positionen und erleichtert dadurch im Alltagsgeschäft den Umgang miteinander.

 

Bundesfinanzhof
Pressestelle      Tel. (089) 9231-400
Pressereferent  Tel. (089) 9231-300

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