Heute haben sich Mitglieder des Ausschusses Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer mit Vertretern des Bundesfinanzhofs zu einem mehrstündigen Fachgespräch im Bundesfinanzhof getroffen. Der Präsident des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff hieß die Delegation unter Leitung der Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer Ulrike Paul herzlich willkommen und betonte die große Bedeutung eines regelmäßigen Meinungsaustausches mit der Anwaltschaft, die als Prozessvertreter der Steuerbürger eine wichtige Funktion im finanzgerichtlichen Verfahren wahrnimmt.
Gegenstand des Fachgesprächs waren unter anderem Fragen des Verfahrensrechts und der Rechtsschutzgewährung unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Ebenso wurden Fragen des materiellen Steuerrecht erörtert.
Der gegenseitige Meinungsaustausch wurde von beiden Seiten als fruchtbar angesehen und soll fortgesetzt werden.
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