Dr. Iris Ebling, von 1999 bis 2005 Präsidentin des Bundesfinanzhofs, vollendet am 9. Mai 2020 ihr 80. Lebensjahr.
Die gebürtige Berlinerin begann ihren beruflichen Werdegang nach dem Studium der Rechtswis-senschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München 1966 in der bayerischen Finanzverwaltung. 1970 kam sie vom Finanzamt München-Land als wissenschaftliche Mitarbeiterin erstmals an den Bundesfinanzhof und wechselte 1974 als Richterin an das Finanzgericht München.
Im Jahr 1984 wurde sie vom Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestags zur Richterin am Bundesfinanzhof gewählt. Zunächst gehörte sie dem für die Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuständigen IX. Senat an; 1990 wechselte sie in den damals neu errichteten XI. Senat, der sich im Wesentlichen mit der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden befasste. Diesem Senat gehörte Iris Ebling – seit 1998 als dessen Vorsitzende – bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand Ende Mai 2005 an.
Im November 1999 wurde sie als erste Frau zur Präsidentin eines der obersten Gerichtshöfe des Bundes ernannt. Mit Erreichen der Altersgrenze trat sie Ende Mai 2005 in den Ruhestand.
In ihrer insgesamt über 20-jährigen Tätigkeit als Bundesrichterin hat Iris Ebling als Mitglied in beiden Fachsenaten sowie des Großen Senats die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs maßgebend beeinflusst. Während dieser Zeit setzte sie sich über ihre richterliche Tätigkeit hinaus für die Belange des Gerichts ein. So war sie lange Jahre Mitglied des Präsidiums und gehörte dem Richterrat an, dessen Vorsitz sie zuletzt für vier Jahre inne hatte. Während ihrer Präsidentschaft übernahm sie vielfältige weitere Aufgaben als Mitglied im Vorstand der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft, der Deutschen Vereinigung für internationales Steuerrecht, des Deutschen Finanzgerichtstags, der Münchener Juristischen Gesellschaft oder als Mitglied des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für Steuerrecht.
Als Präsidentin hat sich Iris Ebling in besonderem Maße für die Belange der Finanzgerichtsbarkeit eingesetzt. Sie warnte vor der Gefahr, dass die Finanzverwaltung die Anwendung höchstrichterlicher Urteile und damit die Umsetzung einer bürgerfreundlichen Rechtsprechung behindere. Sie sprach sich deutlich für die Beibehaltung einer eigenständigen Finanzgerichtsbarkeit aus, weil nur dadurch ein qualitativ hochwertiger Rechtsschutz im Steuerrecht gewährleistet werden könne. Dem künstlerischen Interesse von Iris Ebling verdankt der Bundesfinanzhof zahlreiche Kunstwerke, die entweder angeschafft wurden oder als Leihgaben des Bundes heute die Flure im Gebäude des Bundesfinanzhofs zieren.
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