Der Bundesfinanzhof erweitert seine Öffentlichkeitsarbeit und informiert seit Jahresanfang 2017 über seine Pressemitteilungen auch mit Tweets auf Twitter. Über den Account www.twitter.com/bfh_bund sind die Tweets mit einer Verlinkung auf die jeweilige Pressemitteilung verfügbar.
Zudem können die auf der Internetseite des Bundesfinanzhofs veröffentlichten Pressemitteilungen über eine für Smartphones nutzergerecht gestaltete Zusatzrubrik der Internetseite aufgerufen werden.
Zu beachten ist, dass Twitter nicht als Kommunikationsmittel für Rechtsmittel, Anträge und sonstige Schriftsätze im gerichtlichen Verfahren oder für sonstige Anfragen an den Bundesfinanzhof und seine Pressestelle zur Verfügung steht.
Rechtsmittel, Anträge und sonstige Schriftsätze im gerichtlichen Verfahren müssen auf dem Postweg (Bundesfinanzhof, Postfach 86 02 40, 81629 München), per Telefax (Nr.: 089 9231-201) oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach eingereicht werden. Eine Übermittlung per Twittermitteilung ist nicht möglich.
Der Bundesfinanzhof weist darauf hin, dass die Plattform www.twitter.de von einem privaten Unternehmen betrieben wird. Das Gericht hat weder Einfluss auf Art und Umfang der Nutzerdatenspeicherung durch den Betreiber der Twitter-Plattform noch auf die Verfügbarkeit des Dienstes.
Bundesfinanzhof
Pressestelle Tel. (089) 9231-400
Pressereferent Tel. (089) 9231-300