Am heutigen Montag hat eine Delegation des Hoge Raad, des obersten Gerichts des Königreichs der Niederlande mit Sitz in Den Haag, den Bundesfinanzhof in München zu einem Gedankenaustausch besucht.
Der Präsident des Bundesfinanzhofs, Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, begrüßte die Delegation des Hoge Raad unter Leitung ihres Präsidenten, Prof. Dr. M.W.C. (Maarten) Feteris, im Bundesfinanzhof herzlich und verwies auf die langjährigen Kontakte zwischen den beiden Gerichten.
Gegenstand der Fachgespräche waren Fragen mit internationalem Bezug. Dabei ging es um den Einfluss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf die nationale Steuerrechtsprechung, um beihilferechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Abzug von EU-Geldbußen, das Thema Base Erosion and Profit Shifting (BEPS), den Abzug finaler Verluste im Zusammenhang mit Auslandsbetriebsstätten und die Möglichkeit der Einführung eines nationalen Vorabentscheidungsverfahrens.
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