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Bananenmarktordnung erneut auf dem Prüfstand - ein ausbrechender Rechtsakt?

Der Bundesfinanzhof wird am Dienstag, dem 23. Februar 2010, um 11.00 Uhr in vier Revisionsverfahren (VII R 8/08, VII R 9/08, VII R 12/08 und VII R 13/08) über Abgabenbescheide mündlich verhandeln, mit denen von Bananenimporteuren Einfuhrabgaben von rund 800 ECU/t, mithin in einzelnen Fällen von über 5 Mio. €, verlangt werden. Die Europäische Gemeinschaft hatte Mitte der 90iger Jahre entsprechende Vorschriften erlassen, welche die Einfuhr von Bananen aus Nicht-AKP-Staaten (vor allem sog. "Dollarbananen aus Mittel- und Südamerika) außerhalb festgesetzter Kontingente, über welche die streitenden Importeure nicht verfügten, unterbinden sollten. Die Unvereinbarkeit dieser Vorschriften mit dem GATT, dem u.a. die Gemeinschaft und Deutschland beigetreten sind, ist von den Streitschlichtungsgremien der Welthandelsorganisation zwar mehrfach festgestellt worden. Jedoch hatten Klagen von Importeuren und Mitgliedstaaten, die sich deshalb auf die Nichtigkeit jener Gemeinschaftsvorschriften berufen hatten, vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Erfolg.

In den zur Verhandlung anstehenden Verfahren berufen sich die Importeure nun insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der ungeachtet des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts aufgrund des deutschen Verfassungsrechts Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft in Deutschland nicht vollzogen werden dürfen, mit denen die Gemeinschaft ihre Kompetenzen überschreitet (sog. ausbrechende Rechtsakte). Sie machen ferner geltend, angesichts des vom Europäischen Gerichtshof verweigerten Grundrechtsschutzes müsse ihnen von deutschen Gerichten, ggf. vom Bundesverfassungsgericht, Rechtsschutz gewährt werden.

 

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