Der frühere Vizepräsident des Bundesfinanzhofs Albert Beermann vollendet am 6. Januar 2018 das 85. Lebensjahr.
Seine Laufbahn begann der gebürtige Westfale im Jahr 1962 in der Bundesfinanzverwaltung. Er war auf dem Gebiet des Zoll- und des Verbrauchsteuerrechts als Leiter eines Hauptzollamts, als Verbrauchsteuerreferent bei der Oberfinanzdirektion Münster und mehrere Jahre als Referent im Bundesfinanzministerium tätig. Bereits hier zeigte sich sein Talent für Organisation und Verwaltungshandeln. Die Prägung zur richterlichen Tätigkeit hat er in den Jahren erfahren, in denen er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof abgeordnet war.
Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof am 1. Dezember 1977 wurde Albert Beermann dem für Zoll- und Verbrauchsteuern zuständigen VII. Senat zugewiesen. Über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren hat er die Rechtsprechung dieses Senats entscheidend mitgestaltet, zunächst als Richter, ab Oktober 1994 als Vorsitzender des Senats und von 1994 bis 1998 auch als Vizepräsident des Gerichtshofs.
Über sein Richteramt hinaus hat sich Albert Beermann in unterschiedlichsten Funktionen für die Belange des Bundesfinanzhofs engagiert. Schon früh hat er die Bedeutung der elektronischen Medien erkannt und als der für Informationstechnik und Dokumentation zuständige Richter die Aufbau- und Ausbauphase des JURIS-Projekts begleitet und maßgeblich beeinflusst. Den in seiner Amtszeit als Präsidialrichter in den Jahren 1987 bis 1990 angefallenen Aufgaben in der Gerichtsverwaltung hat er sich mit ebenso großem wie erfolgreichem Engagement gewidmet. Von 1983 bis 1990 war er Mitglied im Präsidium des Gerichtshofs.
Wissenschaftlich hervorgetreten ist Albert Beermann insbesondere als Herausgeber wie auch als Mitautor von Standardkommentaren zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung.
Der Träger des Großen Verdienstkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland lebt heute noch in München.
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