Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
Die zwei Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit
Der Rechtsweg der Finanzgerichtsbarkeit kennt anders als die übrigen Gerichtsbarkeiten nur zwei Instanzen: als erste Instanz die Finanzgerichte als obere Landesgerichte und als zweite und letzte Instanz den Bundesfinanzhof als oberstes Bundesgericht.
Revision und Nichtzulassungsbeschwerde
Wird eine Klage vor dem Finanzgericht abgewiesen, können Steuerpflichtige den Bundesfinanzhof mit einer Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts anrufen. Dies ist nur möglich, wenn das Finanzgericht in seinem Urteil die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen hat. Ist dies nicht der Fall, können Steuerpflichtige eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof einlegen und beantragen, die Revision zuzulassen.
Daher ist der Bundesfinanzhof als Revisionsgericht wie auch als Beschwerdegericht tätig.
Die elf Senate des Bundesfinanzhofs erledigen jährlich über 2.000 Verfahren.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren beim Bundesfinanzhof liegt zwischen sieben und neun Monaten.