Präsident und Vizepräsident
Der Präsident des Bundesfinanzhofs steht an der Spitze des Gerichts. Er wird durch den Vizepräsidenten vertreten.
Präsident des Bundesfinanzhofs ist seit 25.01.2022 Dr. Hans-Josef Thesling.
Vizepräsident des Bundesfinanzhofs ist seit 21.11.2022 Meinhard Wittwer.
Als Dienstvorgesetzter übt der Präsident die Dienstaufsicht über die beim Bundesfinanzhof tätigen Richterinnen, Richter, Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten aus.
Als Richter führt der Präsident den Vorsitz in einem Fachsenat. Kraft Gesetzes ist der Präsident zudem Vorsitzender im Großen Senat des Bundesfinanzhofs. Außerdem ist der Präsident Mitglied im Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes.
Ebenfalls kraft Gesetzes führt der Präsident den Vorsitz im Präsidium des Bundesfinanzhofs. Das Präsidium ist ein eigenständiges zentrales Organ richterlicher Selbstverwaltung. Es ist in erster Linie für die Verteilung der Dienstgeschäfte unter den Richterinnen und Richtern verantwortlich.
Schließlich ist der Präsident Vorsitzender des Präsidialrats, eines Vertretungsorgans für die Beteiligung bei der Ernennung oder Wahl von Richterinnen und Richtern.
Lebenslauf des Präsidenten des Bundesfinanzhofs
Dr. Hans-Josef Thesling begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften und einer knapp einjährigen Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei Ende 1989 im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier wurde er zunächst dem Finanzamt Erkelenz zugewiesen und war ab Mitte 1991 als Sachgebietsleiter und zuletzt als Hauptsachgebietsleiter der Amtsbetriebsprüfung beim Finanzamt Bergheim tätig.
Im Anschluss an eine einjährige Abordnung wechselte Dr. Thesling in die Finanzgerichtsbarkeit und war bis August 2005 – unterbrochen durch eine eineinhalbjährige Abordnung an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen – beim Finanzgericht Düsseldorf tätig.
Nach elf Jahren als Abteilungsleiter in der Landtagsverwaltung Nordrhein-Westfalen kehrte er im September 2016 als Präsident an das Finanzgericht Düsseldorf zurück.
Seit Dezember 2018 leitete er dann bis zu seiner Ernennung zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs die Abteilung für Personal und Recht im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Vizepräsident ist ständiger Vertreter des Präsidenten und unterstützt ihn in der Wahrnehmung seiner Verwaltungsaufgaben. Er ist – wie der Präsident – als Vorsitzender Richter eines Fachsenats tätig.
Lebenslauf des Vizepräsidenten des Bundesfinanzhofs
Meinhard Wittwer begann seine berufliche Laufbahn im Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Anschließend nahm er das Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum auf. Dem Rechtsreferendariat folgte ab 1993 eine Tätigkeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die mit dem Wechsel zum Finanzgericht Münster im Jahr 1998 endete. Diesem Gericht gehörte er – unterbrochen durch eine fast vierjährige Abordnung an den Bundesfinanzhof als wissenschaftlicher Mitarbeiter – bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof im Oktober 2006 an.
Im Bundesfinanzhof wurde Herr Wittwer dem IV. Senat zugeteilt. Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof im November 2018 wechselte er in den VI. Senat. Zusätzlich zu seiner richterlichen Tätigkeit war Herr Wittwer seit 2018 mit der Leitung des Projekts „Einführung der elektronischen Gerichtsakte beim Bundesfinanzhof“ betraut.