Gerichtsverwaltung
Fachabteilungen und Stabsstellen
Die Wahrnehmung rechtsprechender Aufgaben an einem obersten Gerichtshof ist auf einen leistungsfähigen Gerichtsbetrieb angewiesen, der die spruchrichterliche Tätigkeit effizient unterstützt.
Die Gerichtsverwaltung des Bundesfinanzhofs gliedert sich in Fachabteilungen und Stabsstellen.
Die Zentralabteilung ist beispielsweise für das nichtrichterliche Personalwesen, den Haushalt und das öffentliche Auftragswesen, den inneren Dienst und die Liegenschaftsverwaltung verantwortlich.
Die Gerichtsgeschäftsstelle, die Servicekanzlei und der wissenschaftliche Dienst unterstützen die Senate bei der richterlichen Tätigkeit.
Die Abteilung Dokumentation und Information sowie die Bibliothek, die über einen der umfangreichsten Buchbestände zum deutschen Steuer- und Zollrecht verfügt, gehören ebenfalls zur Gerichtsverwaltung.
Zur Gerichtsverwaltung im weiteren Sinne zählt die Tätigkeit der richterlichen Selbstverwaltungsorgane wie etwa des Präsidialrats oder des Richterrats.